- Tagesgruppen
- Wohngemeinschaften
- Heilpädagogische Wohngemeinschaft 1 Dresden
- Heilpädagogische Wohngemeinschaft 2 Dresden
- Heilpädagogische Wohngemeinschaft 3 Dresden
- Heilpädagogische Wohngemeinschaft 4 Dresden
- Heilpädagogische Wohngemeinschaft 5 Dresden
- Heilpädagogische Wohngemeinschaft 6 Dresden
- Heilpädagogische Wohngemeinschaft 1 Meißen
- Heilpädagogische Wohngemeinschaft 2 Meißen
- Betreutes Wohnen Meißen
- Heilpädagogische Intensivwohngemeinschaft 1 Dresden
- Heilpädagogische Intensivwohngemeinschaft 2 Dresden
- Heilpädagogische Intensivwohngemeinschaft 4 Dresden
- Heilpädagogische Intensivwohngemeinschaft Rosenhof
- Mutter/Vater-Kind Wohnen Dresden
- Wohn- und Betreuungsangebot im Einzelsetting Dresden
- Ambulante Hilfen zur Erziehung
- Beratungsstellen
- Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Unsere Einrichtungen
§ 27 ff Kinder und Jugendgesetz ( KJHG ) Achtes Sozialgesetzbuch
»Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist...«
Anfragen bitte an Frau Russ Hempel ins Büro »Hilfen zur Erziehung« - von hier werden Kontakte zu den Einrichtungen hergestellt oder dem Bedarf entsprechend neue Hilfesettings entwickelt.
Wichtiger Grundsatz
Ziel der Hilfe ist die Rückkehr bzw. das Halten des Kindes und Jugendlichen in seiner Herkunftsfamilie und die dort ermöglichte und gelingende Integration. Die Hilfe ist somit für die Eltern und beinhaltet gleichzeitig eine Unterbringung bzw. Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Die Eltern sollen in ihrer Erziehungsfunktion gestärkt werden. Beziehungen und Bindungen werden bewusst gestaltet. Das erfordert für uns eine konkrete Unterstützung der Eltern!
Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen allein reicht oft nicht aus, um eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen. Eltern müssen in der Verantwortung belassen bleiben bzw. gestärkt und deshalb bei allen Entscheidungen einbezogen werden. Weiterhin sollen Besuchstage möglichst alltagsnah gestaltet werden, d. h. dass die Eltern und ihre Kinder gemeinsame Arbeitsaufgaben erhalten, z. B. Erledigung der Hausaufgaben, Kauf von Bekleidung, Trainingszeiten an bestimmten Tagen etc..
Theorien unserer Arbeit
- Einzelfallhilfe
- Systemtheorie
- Lebensweltorientierung
- Casemanagement...
Methoden unserer Arbeit
- Gruppenangebote
- Einzelangebote
- Verhaltenstraining
- Tagesstrukturierende Maßnahmen
- Bezugsbetreuerarbeit
- Kriseninterventionen
- Heilpädagogische Angebote
- schulische Förderung
- Verstärkerpläne
- systemische Beratung
- Elterntraining
Arbeit in unseren Teams
- 14 tägige Beratungen in Kleinteams
- monatliche Beratungen der Teamer/innen
- Supervisionssitzungen aller 6 Wochen und bei Bedarf
- Fachaustausch zwischen Einrichtungen des Trägers
- Stadtteilarbeit
Hilfen zur Erziehung
- Sozialpädagogische Tagesgruppe
- Heilpädagogische Wohngruppe für Kinder
- Sozialpädagogische Wohngruppe für Jugendliche
- Intensivpädagogische Wohngruppe für Kinder
- Mutter/Vater/Kind-Wohnen
- Geschwisterwohngruppe
- Ambulante Hilfen in den Familien
Als Voraussetzung für die Aufnahme in unseren Einrichtungen gelten
- Antrag der Erziehungsberechtigten nach § 27 KJHG
- Bewilligung des Antrages durch das Jugendamt
In intensiven (Vor-)Gesprächen werden Eltern, Kinder und Jugendamt mit unserer Arbeitsweise und unserem Betreuungsansatz vertraut gemacht, so dass spätere Probleme in der Zusammenarbeit minimiert werden können. Die Eltern werden dabei über das Konzept unserer individuellen Familienarbeit und auch über ihre aktive Mitwirkung am Alltag ihrer Kinder informiert.
Bei jeder Aufnahme wird auf der Grundlage des § 36 KJHG ein Hilfeplan erstellt, der das gesamte interdisziplinäre Spektrum der Zusammenarbeit regelt und festschreibt.
Für die notwendigen ambulanten Diagnosen, erforderlichen Therapien sowie für weitere Hilfen ist die Hinzuziehung und enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachleuten erforderlich und vereinbart.
Desweiteren ist je nach Einzelfall die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule und dem staatlichen Schulamt unabdingbar. Der erreichte Stand und die weitere Vorgehensweise werden zwischen Schule, Schulamt, Betreuer, ASD und ggf. Förderlehrer abgestimmt, um die im Einzelfall notwendige und richtige Beschulungsform herauszufinden und zu ermöglichen.
Familienarbeit in der Heimerziehung
Wichtiger Grundsatz
Ziel der Familienarbeit ist die Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie. Aber die Arbeit mit den Kindern allein reicht oft nicht aus, um diese Rückkehr zu ermöglichen. Um die Eltern in ihrer Erziehungsfunktion zu stärken, müssen wir sie konkret unterstützen. Wir helfen ihnen einerseits, indem die Kinder bei uns untergebracht werden können. Andererseits müssen die Eltern in der Verantwortung bleiben und bei allen Entscheidungen miteinbezogen werden. Besuchstage werden möglichst alltagsnah gestaltet, indem die Eltern und ihre Kinder gemeinsame Arbeitsaufgaben erhalten, z. B. Erledigung der Hausaufgaben, Kauf von Bekleidung, Trainingszeiten an bestimmten Tagen etc.
Als wichtigster Grundsatz für die BetreuerInnen gilt darum: Eltern bleiben in Ihrer Verantwortung als Eltern. Wertschätzung und Achtung gegenüber anderen Lebensformen ist für Partzipation und echte Kooperation zwingend notwendig. Da die ErzieherInnen bei der Arbeit im Alltagsgeschäft mit den Kindern schnell in einen Machtkampf zu den Eltern geraten, muss die parteiliche Arbeit durch das Prinzip der Allparteilichkeit abgelöst werden. Eltern und Kinder werden als System Familie betrachtet und intensiv darin unterstützt, wieder ohne Hilfe zusammenleben zu können.
Wirksame anhaltende Verhaltensänderungen entstehen nur aus den Menschen/Familien selbst heraus. Ressourcen finden/entdecken und Installieren von Netzwerken sind wichtige Aufgaben von Helfern in der modernen Heimerziehung.
Helfen = Hilfe zur Selbsthilfe!!!