Die Staatsregierung hat am 30. April 2020 weitere Lockerungen bestehender Coronabeschränkungen und die Öffnung von Einrichtungen beschlossen. Die Lockerungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus. Zur Vermeidung von Ansteckungen bleiben die bestehenden Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen gültig. Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, auch für Arbeitsstätten.
Die neue Corona-Schutz-Verordnung, die Anordnung zu den Hygieneauflagen sowie die neuen Allgemeinverfügungen u.a. zum Betretungsverbot von stationären Jugendhilfeeinrichtungen und zur Einstellung des Betriebs von Schulen und Kitas finden Sie unter
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Die Verordnung ist vom 04.05.-20.05.2020 gültig.