Im Freistaat Sachsen gelten ab dem 20. April 2020 leicht gelockerte Beschränkungen im öffentlichen Leben. Das beschloss die Staatsregierung auf ihrer Kabinettssitzung am 17. April. Ziel der sächsischen Verordnung bleibt es, Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, damit seine Ausbreitung zu bremsen und die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Dies soll die Gesundheit der Bevölkerung schützen, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe beschränken und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung bewahren.
Die amtlichen Bekanntmachungen im Detail:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Neuigkeiten rund ums Thema Corona-Pandemie:
https://www.coronavirus.sachsen.de/
Wichtige Telefonnummern und zentrale Corona-Hotline:
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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 31. März 2020, Az. 15-5422/5 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen) (SächsABl. SDr. S. S 302) außer Kraft.