Wir möchten Ihnen an dieser Stelle wichtige Informationen im Rahmen der Corona-Pandemie zu Maßnahmen in unseren Einrichtungen zur Verfügung stellen.
Am 16.03.2020 wurde die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes mit Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales verabschiedet.
Diese sagt aus, dass der Schulbetrieb und die Betreuung in Kita sowie Hort bis einschließlich 17.04.2020 nicht mehr stattfindet. Diese Festlegung hat Auswirkungen auch auf unsere Einrichtungen als freier Träger:
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Kita und Hort
Entsprechend der Allgemeinverfügung sind Kitas, Hort und Schulen vom 18.03.-17.04.2020 geschlossen. Wenn die berufliche Tätigkeit beider Sorgeberechtigter – ausgenommen Alleinerziehende – zu den Sektoren der kritischen Infrastruktur zählt, dann nutzen Sie zur Inanspruchnahme der Notbetreuung das Formular zum Antrag über das Sozialministerium.
Die Notbetreuung wird in jeder Kita, Hort und Schule bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich bei Anrecht auf Notbetreuung in der Einrichtung. Zurzeit werden keine erkrankten Kinder (auch Erkältung etc.) in der Notbetreuung angenommen.
Um die Erkrankungsrate möglichst gering zu halten und die Ausbreitung des Virus zu verhindern, bitten wir Sie, Ihr/e Kind/er für den Inkubationszeitraum (14 Tage, ab dem Tag einer möglichen Ansteckung) zu Hause zu betreuen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Sie haben sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten.
- Sie standen in den letzten 14 Tagen in persönlichem Kontakt zu einer infizierten Person.
- Eine Kontaktperson lebt mit in Ihrem Haushalt.
Dies gilt auch, wenn bisher keine Krankheitssymptome aufgetreten sind.
Wenn Ihr/e Kind/er, eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt/erfüllen und Krankheitssymptome aufweisen, bitten wir Sie
- einen Kinderarzt zu kontaktieren
- sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und
- das Einrichtungspersonal über den weiteren Verlauf und die Maßnahmen vom Gesundheitsamt zu informieren
Hinweise zum Elternbeitrag können im Moment noch nicht final bekanntgegeben werden.
Freie Keulenbergschule
Entsprechend der Allgemeinverfügung sind Schulen vom 18.03.-17.04.2020 geschlossen. Wenn die berufliche Tätigkeit beider Sorgeberechtigter – ausgenommen Alleinerziehende – zu den Sektoren der kritischen Infrastruktur zählt, dann nutzen Sie zur Inanspruchnahme der Notbetreuung das Formular zum Antrag über das Sozialministerium.
Die Notbetreuung wird in unserer Schule bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich bei Anrecht auf Notbetreuung in der Einrichtung. Zurzeit werden keine erkrankten Kinder (auch Erkältung etc.) in der Notbetreuung angenommen.
Aufgaben und Lernmaterialien sind von den Lehrkräften vorbereitet und werden bereitgestellt. Sie erhalten individuelle Informationen von den Lehrkräften per E-Mail.
Tagesgruppen nach SGB VIII
Aufgrund der Schulschließungen sind unsere Einrichtungen auf den Ferienmodus umgestiegen und betreuen in der Regel von 8-16 Uhr. Auch hier gilt:
Um die Erkrankungsrate möglichst gering zu halten und die Ausbreitung des Virus zu verhindern, bitten wir Sie, Ihr/e Kind/er für den Inkubationszeitraum (14 Tage, ab dem Tag einer möglichen Ansteckung) zu Hause zu betreuen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Sie haben sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten.
- Sie standen in den letzten 14 Tagen in persönlichem Kontakt zu einer infizierten Person.
- Eine Kontaktperson lebt mit in Ihrem Haushalt.
Dies gilt auch, wenn bisher keine Krankheitssymptome aufgetreten sind.
Wenn Ihr/e Kind/er, eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt/erfüllen und Krankheitssymptome aufweisen, bitten wir Sie
- einen Kinderarzt zu kontaktieren
- sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und
- das Einrichtungspersonal über den weiteren Verlauf und die Maßnahmen vom Gesundheitsamt zu informieren
Wohngemeinschaften nach SGB VIII und IX
Aufgrund der Schulschließung werden unsere Kinder ganztägig in den Einrichtungen betreut. Die Einrichtungen haben entsprechend der Vorgaben des Gesundheitsamtes hygienische Umgangsformen und Kontaktformen festgelegt. Bitte informieren Sie sich bei weiteren Fragen in der jeweiligen Einrichtung.
Gemeinschaftliches Wohnen
Mit unseren Nutzer*innen wurden entsprechende Vorgaben vom Gesundheitsamt festgelegt. Bitte informieren Sie sich bei weiteren Fragen in der jeweiligen Wohnform.
Ambulante Leistungen nach SGB VIII und IX
Unsere Mitarbeiter*innen betreuen die Nutzer*innen der Angebote entsprechend der Vorgaben des Gesundheitsamtes.
Beratungsstellen
Die Beratungsstellen sind geöffnet. Es finden keine Gruppenangebote statt. Nutzer*innen können sich vertrauensvoll – gern telefonisch – an die Mitarbeiter*innen wenden. Selbsthilfegruppen und ähnliche Angebote finden nicht statt.
Kontakt- und Beratungsstelle
Die Beratungsstellen sind geöffnet. Es finden keine Gruppenangebote statt. Nutzer*innen können sich vertrauensvoll – gern telefonisch – an die Mitarbeiter*innen wenden. Selbsthilfegruppen und ähnliche Angebote finden nicht statt.
Beschäftigungsprojekt Putzkau
Das Beschäftigungsprojekt findet weiterhin statt.
Begegnungscafé „Haus 2 Welten“
In Abstimmung mit der Geschäftsleitung wurde entschieden, dass zur aktiven Mithilfe bei der Verlangsamung der Ausbreitung und zur Unterbrechung von möglichen Infektionsketten das Begegnungscafé geschlossen bleibt. Über den Termin zur Wiedereröffnung informieren wir per Aushang und über unsere Website.
Hospiz Radebeul
Die Maßnahmen im Hospiz richten sich nach den Empfehlungen des Robert Koch Instituts. Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Absprache unter 0351 / 8 30 86 73 mit dem Hospiz möglich.