Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen

Aktuelles

Coronavirus | Kitas und Schulen öffnen ab 18.05. wieder

Laut dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus vom 08.05.2020:

"Ab dem 18. Mai sollen Kinder wieder ihre Kitas und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen dürfen. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten. Für die Wiederöffnung der Kindertageseinrichtungen, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen gelten jedoch strenge Regeln. Klassen und Betreuungsgruppen müssen strikt voneinander getrennt werden. Das sieht ein Konzept vor, dass unter Leitung des Kultusministeriums gemeinsam mit Infektiologen und Kinderärzten der Kliniken in Dresden und Leipzig sowie Experten der kommunalen Spitzenverbände, freien Kita-Träger und des Sozialministeriums entwickelt worden ist. [...]"

Die ausführliche Information des Kultusministeriums vom 08.05.2020 finden Sie hier.

Offizielle Informationen zur Lage für Eltern, Schüler, Lehrkräfte und Erzieher finden Sie hier.

 

Hier die aktuellsten Infos für unsere Kitas, Horte und die Freie Keulenbergschule in Großnaundorf:

Ab 18.05.2020 beginnt die Phase des "Eingeschränkten Regelbetriebes" für Kitas, Schulen und Horte. Nur unter Einhaltung strenger Hygiene- und Raum-Regeln dürfen die Einrichtungen geöffnet werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf einer festen Gruppenstruktur mit fest zugeordneten Räumen und fest zugeordnetem Personal. Es darf zu keiner Zeit eine Gruppenmischung geben, auch nicht früh und/oder nachmittags - deshalb ist die Betreuungszeit in allen Einrichtungen auf 7 bis 16 Uhr begrenzt. Kinder mit coronaähnlichen Symptomen (oder mit Coronafällen in der Familie) dürfen die Einrichtung nicht betreten, dazu gibt es eine tägliche Dokumentationspflicht.

Um alle Ressourcen in den Einrichtungen auszuschöpfen, arbeiten wir mit Kita, Schule sowie Hort vernetzt und übergreifend zusammen. Anders wären die hohen Auflagen nicht zu erfüllen. Aufgrund der personellen und räumlichen Grenzen kann es zu Veränderungen in den Einrichtungen kommen, die Sie von der Einrichtungsleitung in Form eines Elternbriefes erfahren.

Wir appellieren an Ihr Verständnis und bitten um Zuversicht sowie Vertrauen, dass die KollegInnen vor Ort alles tun, damit der eingeschränkte Regelbetrieb am Montag starten kann und von unserer Seite alle Schutzmaßnahmen einhalten werden.

Aber das Wichtigste ist: Wir freuen uns auf das Wiedersehen mit allen Kindern!
 

Vorlage Gesundheitsbestätigungen

Ab 18. Mai dürfen Kinder Kitas und Grundschulen in Sachsen wieder regelmäßig besuchen. Ihre Eltern versichern jeden Tag schriftlich vor Beginn der Betreuung oder des Unterrichts, dass keine Krankheitssymptome vorliegen. 

 

Update vom 16.05.2020: Grundschulbesuch bleibt bis 5. Juni freiwillig

Infolge eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig entscheiden Eltern vom 18.05.-05.06.2020 selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder Zuhause lernen.

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