Das Sächsische Staatsministerium für Soziales konkretisiert in der Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 unter anderem den Anspruch auf Notbetreuung.
Die Allgemeinverfügung tritt vom 24.03.-17.04.2020 in Kraft:
https://www.dresden.de/media/pdf/kitas/Corona_Allgemeinverfuegung_Kita_und_Schulen.pdf
Weitere Informationen und die aktualisierte Liste der Sektoren systemkritischer Infrastruktur unter https://www.coronavirus.sachsen.de/