ELTERNBEITRÄGE WERDEN IM LOCKDOWN ERSTATTET.
Liebe Eltern,
hier finden Sie aktuellen Informationen zum Thema Erstattung der Elternbeiträge, für den Zeitraum ab 14.12.2020.
Link: Pressemitteilung vom Staatsministerium der Finanzen.
Eine verbindliche Regelung für die Erstattung der Elternbeiträge fehlt derzeit noch.
Daher hat sich das twsd Sachsen entschieden, den Einzug der Elternbeiträge im Januar regulär nach Betreuungsvertrag vorzunehmen.
Sobald der Träger die konkreten Informationen über die Höhe des erstattungsfähigen Elternbeitrages für Dezember und Januar vorliegen und auch die Meldung der Einrichtungen über die Inanspruchnahme der Notbetreuung, wird der individuelle Erstattungsbetrag verrechnet. Dies kann ab Februar erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass keine Familie mehr bezahlt, als es vom Freistaat tatsächlich vorgesehen ist.
Wir bitten daher um etwas Geduld und Verständnis.
Vielen Dank Ihr Trägerwerk Sachsen